Gebühren & Abgaben
Kopierkosten
für Kopien werden verrechnet:
€ 0,10 für A4, schwarz/weiß Kopien; € 0,40 für A4 färbig Kopien
Hundeabgabe
Die Hunde abgabe beträgt jährlich
– für Nutzhunde, pro Hund 6,54 € (Hunde, die als Wachhund dienen (nur wenn das Gebäude mehr als hundert Meter von der nächstgelegenen Siedlung entfernt ist); Blindenführerhund oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehaltene Hunde)
– für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 70,– pro Hund
– für alle übrigen Hunde jährlich € 15,– pro Hund, für jeden weiteren Hund € 50,–
Aufschließungsabgabe
Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe nach § 38 NÖ Bauordnung 2014, in der geltenden Fassung, wurde vom Gemeinderat mit 530,– € festgesetzt.
Kanaleinmündungsabgabe
Die Kanaleinmündungsabgabe wird gemäß § 2 NÖ Kanalgesetz 1977, in der geltenden Fassung, vorgeschrieben.
Einheitssatz:
Kanaleinmündungsabgabe für den öffentlichen Mischwasserkanal € 12,50 (exkl. USt).
Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich, gemäß § 3 Abs. 1 NÖ Kanlagesetz 1977, aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechungsfläche wird, gemäß § 3 Abs. 2 NÖ Kanalgesetz 1977 in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschosse multipliziert und das Produkt um 15 v.H. der unbebauten Fläche vermehrt wird. Nicht angeschlossene Gebäude oder Gebäudeteile zählen zur unbebauten Fläche. Wird die Liegenschaft trotz bestehender Anschlussverpflichtung nicht an die Kanalanlage angeschlossen, so ist die Berechungsfläche so zu ermitteln, als ob die Liegenschaft an die Kanalanlage angeschlossen wäre.
Kanalbenützungsgebühren
Die Kanalbenützungsgebühren werden nach den Bestimmungen des § 5 NÖ Kanalgesetzes 1977, in der geltenden Fassung, berechnet.
Der Einheitssatz für die Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) beträgt, wenn die Liegenschaft an den Mischwasserkanal angeschlossen ist, € 2,25 (exkl. USt). Ist die Liegenschaft nur an den Schmutzwasserkanal angeschlossen beträgt die Gebühr € 2,03 (exkl. USt).
Hebesätze für die Grundsteuer
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v. H.
Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v. H.