Gebühren & Abgaben


Kopierkosten

für Kopien werden verrechnet:

€ 0,10 für A4, schwarz/weiß Kopien; € 0,40 für A4 färbig Kopien

 

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe beträgt jährlich

– für Nutzhunde, pro Hund  6,54 € (Hunde, die als Wachhund dienen (nur wenn das Gebäude mehr als hundert Meter von der nächstgelegenen Siedlung entfernt ist); Blindenführerhund oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehaltene Hunde)

– für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 70,– pro Hund

– für alle übrigen Hunde jährlich € 15,– pro Hund, für jeden weiteren Hund € 50,–

Die Abmeldung des Hundes ist schriftlich anzuzeigen und die Hundemarke abzugeben oder Auskunft über den Verbleib zu erstatten.

 

Aufschließungsabgabe

Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe nach § 38 NÖ Bauordnung 2014, in der geltenden Fassung, wurde vom Gemeinderat mit 600,– € festgesetzt.

 

Kanaleinmündungsabgabe

Die Einmündungsabgabe für den öffentlichen Mischwasserkanal beträgt EUR 15,00 zuzüglich Umsatzsteuer.

Die Einmündungsabgabe für den öffentlichen Schmutzwasserkanal beträgt EUR 12,00 zuzüglich Umsatzsteuer.

Die Einmündungsabgabe für den öffentlichen Regenwasserkanal beträgt EUR 4,50 zuzüglich Umsatzsteuer.

 

Kanalbenützungsgebühren

Der Einheitssatz für die Berechnung der laufenden Gebühr beträgt EUR 2,30 zuzüglich Umsatzsteuer. Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt ein um 10 % erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.

 

Hebesätze für die Grundsteuer

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)    500 v. H.

Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B)     500 v. H.