Gemeindewappen


Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens
und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Velm-Götzendorf


Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Juli 1993, Zl. II/1-M-125a-93, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–6, der Gemeinde Velm-Götzendorf das nachstehend beschriebene
Gemeindewappen verliehen:
„Ein schräglinks geteilter Schild, oben in Blau ein roter Markgrafenhut mit ausgelapptem Hermelinstulp und goldenen Spangen, unten in Gold eine grüne Weintraube mit zwei Blättern.“
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Velm-Götzendorf festgesetzten Gemeindefarben „Gelb-Grün“ genehmigt.