Aufschließungsabgabe
Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe nach § 38 NÖ Bauordnung 2014, in der geltenden Fassung, wurde vom Gemeinderat mit EUR 600,00 festgesetzt.
Kanaleinmündungsabgabe
Die Einmündungsabgabe für den öffentlichen Mischwasserkanal beträgt EUR 15,00 zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Einmündungsabgabe für den öffentlichen Schmutzwasserkanal beträgt EUR 12,00 zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Einmündungsabgabe für den öffentlichen Regenwasserkanal beträgt EUR 4,50 zuzüglich Umsatzsteuer.
Kanalbenützungsgebühren
Der Einheitssatz für die Berechnung der laufenden Gebühr beträgt EUR 2,30 zuzüglich Umsatzsteuer. Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt ein um 10 % erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.
Hebesätze für die Grundsteuer
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v. H.
Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v. H.