Freigänger-Katzen und Streunerkatzen

Veröffentlichungsdatum27.05.2026Lesedauer1 Minute
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Gemeinsam können wir Tierleid verhindern und Verantwortung übernehmen!

Freigänger-Katzen

Gesetzliche Kastrationspflicht für alle Freigänger-Katzen!

In Österreich gilt die gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang. Diese Pflicht betrifft ALLE Freigänger-Katzen – auch Katzen auf Bauernhöfen oder landwirtschaftlichen Betrieben. Ausgenommen sind ausschließlich registrierte und gemeldete Zuchtkatzen.

Warum ist die Kastration so wichtig?

✔ Unerwünschtes Markieren entfällt
✔ Mögliche Nachbarschaftsstreitereien erübrigen sich
✔ Reduziert das Leid von Streunerkatzen
✔ Schützt vor Krankheiten und Revierkämpfen
✔ Verhindert unerwünschten Nachwuchs

Bereits mit 4–5 Monaten können Katzen geschlechtsreif werden und mehrmals jährlich Nachwuchs bekommen. Dadurch entstehen schnell große Streunerpopulationen.

Wer seine Freigänger-Katze nicht kastrieren lässt, riskiert Verwaltungsstrafen von bis zu mehreren tausend Euro. 

Streunerkatzen

Immer wieder gibt es herrenlose Katzen - viele sind krank, unterernährt oder vermehren sich unkontrolliert. 

Streunerkatzen, die niemandem gehören, sollten unbedingt der Gemeinde, telefonisch unter 02538/85340 oder per E-Mail an gemeinde@velm-goetzendorf.at, gemeldet werden. 
So können die Tiere eingefangen, medizinisch versorgt und kastriert werden.

Bitte beachten:

✔ Nicht einfach dauerhaft füttern, ohne Meldung zu machen
✔ Beobachtete Katzenkolonien melden
✔ Junge oder verletzte Tiere sofort melden

Nur durch konsequente Meldung und Kastration kann die Zahl der Streunerkatzen langfristig reduziert und großes Tierleid verhindert werden.